Die Landesregierung NRW will die 2011 eingeführte Stichwahl bei der Wahl von Hauptverwaltungsbeamten wieder abschaffen, da sie sich als weitestgehend unwirksam erwiesen hat. Sie sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, undemokratisch zu handeln. Die FDP Fröndenberg/Ruhr kann diesem Vorwurf nicht folgen.
Stichwahlen sind im deutschen Wahlrecht die Ausnahme und nicht die Regel. Dass sie zu einer höheren Legitimation und mehr Akzeptanz führen ist zu bezweifeln. Seit Jahren sinkt die Wahlbeteiligung, gerade auch bei Kommunalwahlen. Bei einer Stichwahl meistens noch mal deutlich weniger als beim ursprünglichen Wahlgang. So gibt es eine Reihe von Fällen, bei denen die Sieger der Stichwahl weniger (!) Stimmen bekommen haben als im ersten Wahlgang. Die Legitimation ist dabei auch nie in Frage gestellt worden. Warum sollte dies jetzt bei einem ersten und einzigen Wahlgang geschehen?
Das Gericht hat sich bei der letzten Abschaffung der Stichwahl von den Argumenten überzeugen lassen und die Abschaffung passieren lassen. Ob Stichwahl ja oder nein ist nicht der entscheidende Faktor. Alle Demokraten sollten sich viel eher Gedanken machen warum überhaupt die Wahlbeteiligung so stark gesunken ist und daraus nötige Schlüsse ziehen.
Weitere Details zu den Hintergründen der Gesetzesinitiative sowie Zahlen zu den vergangenen Wahlen können dem Änderungsantrag zum Kommunalwahlgesetz [PDF] der Fraktionen von FDP und CDU entnommen werden.